Was ist eine Raubkopie?
Als Raubkopie wird die rechtswidrige Vervielfältigung eines Musikstückes, Filmes, einer Software oder einer Datenbank bezeichnet. Die Raubkopie verletzt das Urheberrecht und enthält dem Rechtsinhaber die ihm zustehende finanzielle Leistung vor.
Das Wort „Raubkopie“ gerät jedoch seit einiger Zeit in die Kritik: Der von Firmen und Journalisten verwendete Begriff verzerre die Realität. Und genau das ist der Fall. Laut Strafgesetzbuch begeht einen Raub, „wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“.
Das Urheberrecht kennt das Wort „Raub“ dagegen nicht, demnach auch keine Raubkopie. Der Grund, weshalb sich das Wort eingebürgert hat, besteht darin, dass es das Delikt der unerlaubten Vervielfältigung drastisch übertreibt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff „Schwarzkopie“ beschreibt den Gegenstand bedeutend besser.
Daher fordern viele, den Begriff „Raubkopie“ aus der Presse und auch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu verbannen. Ob dies gelingt, wird sich zeigen. Dürfen jedoch auch in Zukunft Kampagnen wie „Raubkopierer sind Verbrecher“ lanciert werden (Initiative der ZKM - Zukunft Kino Marketing), wird sich der Begriff vollends durchsetzen. Weite Teile der Bevölkerung werden so mit gewaltbereiten Kriminellen gleichgesetzt. (Quelle des Gesetztextes: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__249.html)